Kosten für den Friedhof

Bei fast allen Bestattungsarten muss eine Grabstelle erworben werden, wenn sich diese nicht bereits im Familienbesitz befindet. Eine Ausnahme ist die Seebestattung, die einzige in Deutschland erlaubte Bestattungsart, bei der keine Grabstelle benötigt wird. Die Kosten für den Friedhof können ganz verschieden sein. Dies ist abhängig von der gewählten Grabart und den örtlichen Gebühren. Jeder Friedhofsträger legt seine Gebühren selbstständig fest.

Unterschiedliche Grabarten

Auf den meisten Friedhöfen kann aus einigen verschiedenen Grabarten gewählt werden. Angehörige sollten bei der Auswahl nicht nur auf die Kosten des Friedhofs für das jeweilige Grab achten, sondern auch mögliche Folgekosten mit bedenken. So erfordert ein Wahlgrab für eine Erdbestattung im Sarg einen großen Pflegeaufwand, die die zu bepflanzende Fläche sehr groß ist. Urnengräber sind in der Regel kleiner und daher besser zu pflegen. Einige Grabarten müssen gar nicht von den Angehörigen gepflegt werden, da der Träger der Anlage die gesamte Pflege übernimmt. Beispiele sind etwa anonyme Gräber oder Urnenwände.

Gebührenordnungen der Friedhöfe

Die Kosten für den Friedhof können Angehörige der Friedhofsgebührenordnung des gewünschten Friedhofs entnehmen. Die Gebühren gliedern sich in dien Beisetzungsgebühren und die Grabgebühren. Die Beisetzungsgebühren werden für das Bereitstellen der Grabfläche zur Beisetzung erhoben, die Grabgebühren zahlen Angehörige für das Nutzungsrecht für die jeweilige Grabstelle. Die Nutzungszeit entspricht der Ruhezeit, die örtlich vorgegeben ist, in der Regel 15 bis 25 Jahre.

Höhe der Kosten für den Friedhof

Die Kosten des Friedhofs sind je nach Ort verschieden. Die Unterschiede können mehrere hundert Euro betragen. Am teuersten sind meist Erdwahlgräber. Am günstigsten sind anonyme Urnengräber, bei denen eine Kennzeichnung der genauen Grabstelle unterbleibt. Daher werden auch die Kosten für den Grabstein eingespart. Ebenso entfällt die Grabpflege, die vom Friedhofsträger übernommen wird.

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