Kosten für den Totenschein
Der Totenschein gehört in die Kategorie der weiteren Bestattungskosten. Ein Totenschein wird benötigt, damit der Tod einer Person zweifelsfrei bestätigt wird. Das Dokument kann nur von einem Amtsarzt ausgefüllt werden, der mittels verschiedener Untersuchungen den Tod feststellt. Dabei wird sowohl eine äußere aber auch eine innere Leichenschau durchgeführt. Die äußere Leichenschau wird in der Regel vor Ort durchgeführt. Es wird dabei nach sicheren Todesanzeichen gesucht.
Inhalt des Totenscheines
Die Identität des Verstorbenen wird, wenn möglich, im Totenschein erfasst. Das bedeutet, dass persönliche Daten des Verstorbenen, wie etwa der Name oder das Geburtsdatum festgehalten werden, wenn die Identität des Verstorbenen eindeutig geklärt ist. Ebenso werden allgemeine körperliche Daten aufgenommen. Dazu gehören die ungefähre Größe, das Gewicht und das Geschlecht des Verstorbenen. Die Daten der Person, die den Toten identifiziert hat, werden ebenfalls im Totenschein aufgeführt. Besonders wichtig ist die geschätzte Todesart. Dabei kann zwischen einem natürlichen oder einem unnatürlichen Tod unterschieden werden, sowie in den Fall, in dem die Todesart ungeklärt ist. In diesem Fall werden weitere Untersuchungen, auch Obduktion genannt, zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Final unterschreibt anwesende Arzt den Totenschein.
Kosten des Totenscheins
Die Kosten eines Totenscheines setzen sich aus den einzelnen Gebühren für die Ausstellung der Todesbescheinigung, der Entfernungs- und Zuschlagskosten und weitere Kosten, die für notwendige medizinische Maßnahmen anfallen, zusammen. Die einfachen Gebühren für die Ausstellung des Totenscheins betragen laut der Gebührenordnung für Ärzte 33,51 Euro. Zudem können Zuschläge für Nachteinsätze oder für gefahrene Kilometer berechnet werden, die zum Grundbetrag addiert werden. Zusätzliche Kosten für medizinische Leistungen fallen seltener an. Zu diesen Leistungen gehören etwa Maßnahmen der Erstversorgung, wie Beatmung oder die Nutzung eines Defibrillators. Diese können vom behandelnden Arzt zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Die Kosten für den Totenschein werden in vielen Fällen erst einmal von dem gewählten Bestatter verauslagt. Die Kosten werden allerdings komplett auf die Angehörigen weitergereicht. Die Kosten werden nicht von der Krankenversicherung getragen.
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